Energieeffizienzberatung
Die Energieeffizienzberatung dient zur Identifizierung von Energieeinsparpotentialen an Anlagen und Nichtwohngebäuden, sowie die Prüfung der Einsatzmöglichkeiten alternativer Energien. Sie erhalten bei einer Energieeffizienzberatung konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Maßnahmen und Hinweise, zu eventuell in Frage kommenden Fördermöglichkeiten.
Fördersatz:
Initialberatung: bis zu 80 % des maximal förderfähigen Tageshonorars,
höchstens 1.280 EUR (max. 640 EUR pro Beratungstag)
Detailberatung: bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars,
höchstens 4.800 EUR (max. 480 EUR pro Beratungstag)